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SPD Friedrichshagen reicht Anträge zum Landesparteitag ein

Auf der Mitgliederversammlung der SPD Friedrichshagen vom 24.01.2006 wurde mit großer Mehrheit die Einreichung von Anträgen zum Landesparteitag beschlossen.

Hier finden Sie die Anträge im Wortlaut zur Information:

Antrag wegen Delegiertenschlüssel


ANTRAG 1 FÜR LANDESPARTEITAG

Beschluss der Abteilung Friedrichshagen (09/02) vom 24.01.2006


Der Landesparteitag möge beschließen:

§ 22 b der ergänzenden statuarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin wird wie folgt geändert:

§ 22 b, Abs. (1) erhält nach Satz 2 folgende Fassung: „Die Kreisvollversammlung bzw. die Kreisdelegiertenversammlung entscheidet über den Delegiertenschlüssel. Es ist mindestens auf je 20, höchstens auf je 5 Mitglieder einer Abteilung, für die in den voraufgegangenen zwei Geschäftsjahren Pflichtbeiträge abgeführt worden sind, eine Delegierte oder ein Delegierter zu wählen. Sofern nicht der 5:1-Delegiertenschlüssel gilt, ist der Schlüssel von der Kreisvollversammlung bzw. der Kreisdelegiertenversammlung so zu wählen, dass die Zahl der Delegierten mindestens 50 beträgt.“

Begründung:

Bei den vergangenen Wahlkämpfen waren in der Abteilung Friedrichshagen jeweils über 20 Prozent der Mitglieder aktiv. Wer sich als Mitglied intensiv für die Partei engagiert, soll auch möglichst weit reichende innerparteiliche Rechte haben. Das verstärkt die Motivation zur aktiven Mitarbeit. Grundsätzlich befürwortet die Abteilung Friedrichshagen Kreisvollversammlungen. Wo diese ein organisatorisches Problem sind, ist ein großzügiger Delegiertenschlüssel notwendig.

gez. Astrid Brand
Abteilungsvorsitzende


Antrag wegen Abgeordnetenversorgung


ANTRAG 2 FÜR LANDESPARTEITAG

Beschluss der Abteilung Friedrichshagen (09/02) vom 24.01.2006


Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Altersversorgung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin neu geregelt wird. Ziel ist es, die Abgeordneten mit ihren Ansprüchen auf Altersversorgung der Mehrheit der Bevölkerung gleichzustellen.

Begründung:

Die viel kritisierte überdimensionierte Altersversorgung der Abgeordneten in Bund und Ländern schadet dem Ansehen der Politikerinnen und Politiker und untergräbt das Vertrauen in sie. Die Berliner Teilzeitabgeordneten haben derzeit nach nur neun Mandatsjahren im Alter fast auf den Cent genau den gleichen Anspruch wie der Standardrentner im Osten. Der musste dafür 45 Jahre durchschnittlich verdienen und entsprechend Beiträge leisten. Das entspricht nicht dem Gerechtigkeitsempfinden einer Mehrheit der Bevölkerung. SPD-Mitglieder können es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht rechtfertigen.

gez. Astrid Brand
Abteilungsvorsitzende


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