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ANTRAG 1 FÜR LANDESPARTEITAG
Beschluss der Abteilung Friedrichshagen (09/02) vom 24.01.2006
Der Landesparteitag möge beschließen:
§ 22 b der ergänzenden statuarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin wird wie folgt geändert:
§ 22 b, Abs. (1) erhält nach Satz 2 folgende Fassung: „Die Kreisvollversammlung bzw. die Kreisdelegiertenversammlung entscheidet über den Delegiertenschlüssel. Es ist mindestens auf je 20, höchstens auf je 5 Mitglieder einer Abteilung, für die in den voraufgegangenen zwei Geschäftsjahren Pflichtbeiträge abgeführt worden sind, eine Delegierte oder ein Delegierter zu wählen. Sofern nicht der 5:1-Delegiertenschlüssel gilt, ist der Schlüssel von der Kreisvollversammlung bzw. der Kreisdelegiertenversammlung so zu wählen, dass die Zahl der Delegierten mindestens 50 beträgt.“
Begründung:
Bei den vergangenen Wahlkämpfen waren in der Abteilung Friedrichshagen jeweils über 20 Prozent der Mitglieder aktiv. Wer sich als Mitglied intensiv für die Partei engagiert, soll auch möglichst weit reichende innerparteiliche Rechte haben. Das verstärkt die Motivation zur aktiven Mitarbeit. Grundsätzlich befürwortet die Abteilung Friedrichshagen Kreisvollversammlungen. Wo diese ein organisatorisches Problem sind, ist ein großzügiger Delegiertenschlüssel notwendig.
gez. Astrid Brand Abteilungsvorsitzende
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